Osteopathie

Osteopathie ist aufgrund der Sanftheit und nachhaltigen Wirksamkeit außer für Jugendliche und Erwachsenen auch besonders gut geeignet für Säuglinge, Schwangere und junge Mütter.

 

In einer Behandlung soll durch das Lösen von Verspannungen vor allem im Bindegewebs-System erreicht werden, dass der Bewegungsapparat seine optimale Stellung einnehmen und die Organe ihre natürliche Funktion wieder voll ausüben können.

 

Ein Termin kann gern für alle Altersgruppen gebucht werden.

 

Anfragen für einen Osteopathietermin, in den Räumen der Hebammen Mittendrin, richten Sie bitte per E-Mail an mail@hebammen-mittendrin.de

 

Bitte geben Sie an: 

– ob der Termin für einen Säugling oder einen erwachsenen Patienten ist.

– Ihre Telefonnummer für evtl. Rückfragen.

– Behandlungstage sind dienstags und donnerstags in den Räumen der Hebammen Mittendrin. Bitte geben Sie an, ob Sie einen Vormittagstermin (10:00-13:00 Uhr) oder einen Nachmittagstermin (14:00-17:00 Uhr) wünschen.

 

Typische Anwendungsbereiche sind:

    • Rückenschmerzen, Haltungsprobleme
    • Gelenksbeschwerden (auch Schambeinschmerzen)
    • Nervenirritationen (z.B. Ischiasschmerzen)
    • Körpertrauma nach Sturz, Sportunfällen, etc.

und einiges mehr.

 

Speziell bei Säuglingen:

  • nach Geburtstrauma (Steißgeburt, Kaiserschnitt, Saugglocke etc.)
  • einseitige Kopfhaltung, auffällige C-Form, Fehlstellungen, etc.
  • Schädelasymmetrien

 

Sollten Sie spezielle Fragen haben, ob Osteopathie auch in Ihrem Fall helfen kann, können Sie mich auch gerne anrufen.

 

Behandlungsdauer:

Erwachsene ca. 60 min, Kinder/ Säuglinge ca. 45 min

 

Kosten:

Erwachsene ca. 95,- Euro, Kinder/Säuglinge ca. 80,- Euro

 

Abrechnung:

Die Abrechnung erfolgt privat nach der Gebühren-Verordnung für Heilpraktiker (GeBüH).

Private Versicherungen und Private Zusatzversicherungen zahlen üblicherweise Heilpraktiker-Leistungen mindestens anteilig.

Viele Gesetzliche Versicherungen zahlen für eine begrenzte Anzahl Osteopathie-Behandlungen im Jahr eine freiwillige Zuzahlung (je nach Versicherung in unterschiedlicher Höhe). Zu beachten: Einige gesetzliche Versicherungen verlangen dafür aber ein bereits vorher von einem Arzt (meist egal welcher) ausgestelltes Privat-Rezept für „Osteopathie“ (Vorsicht, nicht Physiotherapie!). Die meist auch geforderte Ausbildungs-Voraussetzung (5-jährige Osteopathie-Ausbildung mit 1350 Std.) ist erfüllt.

Bitte fragen Sie im Zweifel Ihre Versicherung nach Osteopathie- oder Heilpraktiker-Leistungen.

 

Ich freue mich auf Sie

Ihr Stefan Mörder

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